Allgemein

#13 Wohnungsbrand Personen im Gebäude

Datum: 6. März 2026
Alarmzeit: 17:20 Uhr
Alarmierungsart: Vollalarm Ortsfeuerwehr (Sirene)
Art: Feuer mittel 
Einsatzort: Uetze
Einheiten:.Bauhof Gem. Uetze, Energieversorger, Gemeinde Uetze, Gemeindebrandmeister, Kriminaldauerdienst (KDD), Ortsfeuerwehr Burgdorf, Ortsfeuerwehr Dedenhausen, Ortsfeuerwehr Eltze, Ortsfeuerwehr Uetze, Polizei, Rettungsdienst, Stellv. Gemeindebrandmeister

Fahrzeuge: ELW 1 , HLF 20 , TLF 16/25 , LF 20 , GW-L2 , GW-L1 
Weitere Kräfte: 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) , 3 Rettungswagen (RTW) 
 


Einsatzbericht:

Schon auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus war eine deutliche Rauchentwicklung sichtbar. An der Einsatzstelle schlugen Flammen aus der Wohnungstür und Fenstern. Da unklar war in welcher der Wohneinheiten noch Personen sind, wurde diese mit der Ramme geöffnet. Ein Trupp unter Atemschutz kontrollierte die verrauchten Wohneinheiten, ein weiterer schlug die Flammen von außen mit dem “Fensterimpuls” nieder. Zwei Personen konnten sich durch einen Sprung aus dem Fenster retten und wurde rettungsdienstlich versorgt. Insgesamt kamen 3 Trupps zur Brandbekämpfung in Einsatz, die Drehleiter aus Burgdorf öffneten den Dachstuhl und kontrollierte weitere Glutnester. Mehrere Personen wurden vor Ort betreut und dem Sozialdienst der Gemeinde Uetze anvertraut. Die Wohnung war bis auf die Grundmauer ausgebrannt, die Nachlöscharbeiten zogen sich einige Stunden hin. Ein entscheidender Vorteil war das Konzept der neuen Fahrzeuge, auf denen sich mittlerweile zwei Atemschutztruppst ausrüsten können. Somit konnte die Menschenrettung aus mehreren Wohnungen gleichzeitig stattfinden.

Wichtiger Hinweis: Auf unserer Internetseite berichten wir ausführlich über unser Einsatzgeschehen. Sollten Sie Einwände gegen die hier veröffentlichen Fotos oder Berichte haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Webmaster. Alle Rechte an veröffentlichten Bildmaterial liegen bei der Gemeinde Uetze. Einer Veröffentlichung außerhalb dieser Webseite insbesondere in sozialen Medien (z.B. Facebook und Instagramm) wird hiermit ausdrücklich widersprochen und zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenten nach sich.